Wunschpaten-Aktion
Lassen Sie uns gemeinsam die Wünsche der Kinder von der Bietigheimer Tafel erfüllen.
Mitmachen und Freude schenken
Wie in jedem Jahr unterstützen die SWBB die Bietigheimer Tafel mit der Wunschzettel-Aktion.
Hierbei darf sich jedes Kind bis 12 Jahren etwas wünschen.
Diese Wünsche finden Sie auf dieser Seite – alle im Überblick.
So funktioniert’s:
Wunsch auswählen
Es kann ein einzelner Wunsch, aber auch mehrere Wünsche für verschiedene Kinder sein. Über die Filterfunktion kann man die Wünsche praktisch sortieren, beispielsweise nach Geschlecht.
Wunschkorb anklicken
Bestätigen Sie Ihre Auswahl. Folgen Sie den Anweisungen in der Bestätigung. Unter anderem, dass Sie es besorgen, verpacken und bis zum 28. November zu einer der Abgabestationen bringen.
Strahlende Kinderaugen
Ab dem 08. Dezember können die Eltern der Tafelkinder das Geschenk abholen. Dieses kann dann für strahlende Kinderaugen sorgen und Weihnachten kann kommen.
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich gerne telefonisch an 07142 7887 107 oder per E-Mail an presse(at)sw-bb.de.
Alternativ dazu können Sie sich die am häufigsten gestellten Fragen durchlesen.
Die Wünsche auf einem Blick
Es wurden schon 216 Wünsche erfüllt!
Vielen Dank an alle Wunschpaten.
Hier können Sie die Wünsche filtern:
Art des Wunsches
Geschlecht
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FAQs
Ich habe mir die Wunschnummer sowie den Namen nicht gemerkt
Kein Problem, denn Sie erhalten eine Bestätigung per Mail. Dort können Sie sich alle Informationen in Ruhe durchlesen und haben diese jederzeit parat.
Wo kann ich das Geschenk abgeben?
Stadtwerke Bietigheim-Bissingen
Rötestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Tourist Information
Marktplatz 9, 74321 Bietigheim-Bissingen
Montag – Samstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
Ich habe keine Bestätigung erhalten
Schauen Sie dazu bitte in Ihren Spam-Ordner von Ihrem E-Mail-Anbieter.
Sollten Sie dort keine E-Mail finden, können Sie sich jederzeit gerne per E-Mail an uns wenden: presse(at)sw-bb.de.
Ich habe etwas Passendes schon zuhause, darf es also auch gebraucht sein?
Es müssen keine neu gekauften Waren oder Güter sein. Sie müssen allerdings in gutem Zustand sein.
Beispielsweise Kleidung, Musikinstrumente oder nicht mehr benötigte teure Anschaffungen und vieles mehr.